Lehrer- und Schulkonferenz

Die Gesamtkonferenz wird von allen an der Schule beschäftigten Lehrkräften gebildet. Ihre Aufgabe ist die Gestaltung und Umsetzung der pädagogischen Bildungs- und Erziehungsarbeit auf der Grundlage des gültigen Hessischen Schulgesetzes.

In den Fachkonferenzen beraten und entscheiden die Fachlehrer über die das Fach betreffenden Angelegenheiten.
In den Klassenkonferenzen beraten und entschieden die Lehrer der betreffenden Klasse über die dort stattfindende Unterrichts- und Erziehungsarbeit.

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz berät und entscheidet über alle wichtigen, die Schule betreffenden Angelegenheiten (siehe dazu Hessisches Schulgesetz § 128).
Sie bietet die Chance der Zusammenarbeit von Lehrerinnen und Lehrern und Eltern an einem Tisch und eröffnet die Möglichkeit, über Gruppeninteressen hinaus gemeinsam Schule zu machen. Die Schulkonferenz berät und entscheidet nach § 129 des Hessischen Schulgesetzes z.B. über:

  1. das Schulprogramm,
  2. Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und Klassenarbeiten,
  3. Mitarbeit von Eltern und anderen Personen im Unterricht und bei Schulveranstaltungen, die Stellung eines Antrags auf Durchführung eines Schulversuchs oder der Umwandlung einer Schule in eine Versuchsschule und zur Erprobung eines Modells erweiterter Selbstständigkeit,
  4. Grundsätze für die Einrichtung und den Umfang freiwilliger Unterrichts- und Betreuungsangebote,
  5. Öffnung der Schule nach außen,
  6. den schuleigenen Haushalt.

Die Schulkonferenz wird gewählt, indem jede Gruppe ihre Vertreterinnen und Vertreter für sich wählt, also die Gesamtkonferenz aus ihrer Mitte die Lehrerinnen und Lehrer, der Schulelternbeirat aus der Mitte aller Eltern.

Die Mitglieder der Schulkonferenz werden für zwei Jahre gewählt. Die Schulleiterin oder der Schulleiter gibt ein Wahlausschreiben spätestens zwei Monate nach Schuljahresbeginn heraus.Die Wahlen finden spätestens vier Wochen danach statt.

Die Schulkonferenz setzt sich an der Grundschule Höchst aus den Lehrerinnen und Lehrern (L) und Eltern (E) nach folgenden Verhältniszahlen zusammen, jeweils zuzüglich der Schulleiterin bzw. des Schulleiters (S):


Grundschule L = 3, E = 3, S = 1; Mitglieder: 7

Die Schulkonferenz tritt mindestens einmal im Schulhalbjahr zusammen. Auf Antrag von einem Viertel der Mitglieder oder einer Personengruppe ist die Schulkonferenz unverzüglich einzuberufen. Näheres regelt die Geschäftsordnung der Schulkonferenz

Tags: Wahlen, Gesamtkonferenz, Schulkonferenz, Grundsätze Hausaufgaben, Klassenarbeiten, Haushalt, Vertreter

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