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Gebühren der Betreuungsschule (ab 08/2018)

Für die Nachmittagsbetreuung in der Betreuungsschule fallen Gebühren an, welche unter anderm die Personal- sowie sonstige Kosten decken. Die Betreuungsschule selbst erwirtschaftet hieraus keinen Gewinn. Ein Teil der Kosten wird durch Fördermittel des Landes Hessen, des Wetteraukreises oder der Gemeinde Altenstadt übernommen. Der verbleibende Anteil an Gebühren, welcher durch die Erziehungsberechtigten zu tragen ist, richtet sich nach dem Umfang der Betreuung. Abhängig von der Höhe der laufenden Kosten sowie der Höhe der Fördergelder wird der Elternbeitrag jährlich neu berechnet und rechtzeitig bekanntgegeben.

Der Betreuungsumfang kann je nach individuellem Bedarf, zwischen 2-5 Schultagen gewählt werden.

Die Betreuungsgebühren in den Betreuungszeiten (Mo. - Do. von Schulende bis 16:30 Uhr, Fr. bis 15 Uhr) und die Essenspauschale betragen für jeden Kalendermonat

Betreuungs-
umfang (Anzahl festgelegte Schultage je Woche)

Betreuungsgebühr

Essenspauschale
pro Monat

1 Tag

Standard 75 €

Geschwisterkind² 65 €

Unterjährig¹ 90 €

10 €

2 Tage

20 €

3 Tage

Standard 125 €

Geschwisterkind² 105 €

Unterjährig¹ 150 €

30 €

4 Tage

35 €

5 Tage

45 €

1 Tag Notfallbetreuung

12,50 €

3,00 €

1 Woche Notfallbetreuung

54 €

15,00 €

¹ Erfolgt die Anmeldung nicht vor dem Schuljahresbeginn wird für dieses Schuljahr ein Zuschlag der Betreuungsgebühren von 20% erhoben.

² Für das zweite und weitere Geschwisterkind in der Betreuung.

Für Kinder mit anteiliger Kostenübernahme vom Wetteraukreis (Bescheinigung notwendig) beträgt der Eigenanteil am Mittagessen 1 € pro Mahlzeit.

Es besteht die Möglichkeit, eine Spätbetreuung zu vereinbaren. Die Kosten hierfür betragen zwischen 30 und 90 €, je nach gebuchtem Umfang und werden zusätzlich in Rechnung gestellt und muss spätestens  6 Wochen vor Schuljahres- oder Schulhalbjahresanfang gebucht werden.

Die Betreuungsgebühr deckt Betreuungskosten (Personal, Räume, Nebenkosten), Hausaufgabenbetreuung, Getränkegeld und Materialkosten. Nicht rechtzeitig um 16:30 Uhr (bez. Freitags um 15 Uhr) abgeholte Kinder werden für jede angefangene 15 Minuten mit 5 € nachberechnet.

Eine Änderung der Betreuungsgebühren aus wirtschaftlichen Gründen ist zum Beginn eines Schulhalbjahres möglich und wird den Erziehungsberechtigten eine Woche vor den Weihnachts- bzw. Sommerferien mitgeteilt. Eine Gebührenerhöhung berechtigt zur Kündigung zum Termin der Erhöhung.

Essensgeld

Die Essenspauschale ist zusätzlich zu den Betreuungsgebühren monatlich im Voraus zu überweisen. Der Beitrag wird auch bei Abwesenheit des Kindes und bei Schließung der Betreuungsschule (z.B. Feiertage, Ferien, Schulausflüge) für jeweils 6 Kalendermonate pro Schulhalbjahr ohne Abschlag fällig. Die tatsächliche Abrechnung erfolgt halbjährlich, ein Guthaben überweisen wir zurück,  offene Essensgebühren sind binnen 2 Wochen zu überweisen.

Das Mittagessen wird von einem externen Anbieter geliefert. Eine Änderung der Kosten durch den Anbieter ist jederzeit möglich.

Eine Abmeldung von Mahlzeiten hat bis zum Vortag (über das Hausaufgabenheft oder bis um 13.30 Uhr auf das Betreuungshandy per SMS) zu erfolgen. Verspätete oder versäumte Abmeldungen werden berechnet.

Betreuunggsgebühr

Die Betreuungsgebühr ist monatlich im Voraus bis zum 5. des Monats auf das Konto der Betreuungsschule zu überweisen. Der Beitrag wird auch bei Abwesenheit des Kindes und bei Schließung der Betreuungsschule (z.B. Feiertage, Ferien, Schulausflüge) für jeweils 6 Kalendermonate pro Schulhalbjahr ohne Abschlag fällig.

Zahlungsrückstand

Sollten die Betreuungsgebühren und die Essenspauschale nicht innerhalb von 4 Wochen nach Fälligkeit auf dem Konto eingehen, kann das Kind von der Betreuung ausgeschlossen werden. Dies entbindet nicht von der Zahlung der Betreuungsgebühren bis zum Halbjahresende. Rückständige Gebühren werden im üblichen Mahn- bzw. Zwangsverfahren eingetrieben, die Kosten hierfür trägt der Schuldner.

Nicht zeitgerecht gezahlte Betreuungsgebühren und die Essenspauschale wird pro Fall mit 5 Euro Aufwandsentschädigung berechnet.

Vereinsbeitrag

Die Aufnahme in der Betreuungsschule setzt die Mitgliedschaft im Förderverein der Karoline-von-Günderrode-Schule e.V. voraus. Der Mitgliedsbeitrag ist nicht Bestandteil der aufgeführten Betreuungsgebühren, sondern ist zusätzlich zu entrichten. Der  aktuell gültige Beitrag ist durch die Satzung des Fördervereins geregelt.

Inkrafttreten: Diese Gebührenordnung ist ab dem 01.08.2018 gültig.

Tags: Mittagessen, Gebühren, Essensgeld, Fördermittel

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