Kostenordnung der Betreuungsschule

Für die Nachmittagsbetreuung in der Betreuungsschule fallen Kosten an, welche unter anderm die Personal- sowie sonstige Kosten decken. Die Betreuungsschule selbst erwirtschaftet hieraus keinen Gewinn. Ein Teil der Kosten wird durch Fördermittel des Landes Hessen, des Wetteraukreises oder der Gemeinde Altenstadt übernommen. Der verbleibende Anteil an Kosten, welcher durch die Erziehungsberechtigten zu tragen ist, richtet sich nach dem Umfang der Betreuung. Abhängig von der Höhe der laufenden Kosten sowie der Höhe der Fördergelder wird der Elternbeitrag jährlich neu berechnet und rechtzeitig bekanntgegeben.

Der Betreuungsumfang kann je nach individuellem Bedarf, zwischen 2-5 Schultagen gewählt werden.

Die aktuelle Kostenordnung kann hier eingesehen werden

Kostenordnung der Betreuungsschule

 

Tags: Mittagessen, Gebühren, Essensgeld, Fördermittel

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