Gebührenordnung der Betreuungsschule (ab 08/2019)
Für die Nachmittagsbetreuung in der Betreuungsschule fallen Kosten an, welche unter anderm die Personal- sowie sonstige Kosten decken. Die Betreuungsschule selbst erwirtschaftet hieraus keinen Gewinn. Ein Teil der Kosten wird durch Fördermittel des Landes Hessen, des Wetteraukreises oder der Gemeinde Altenstadt übernommen. Der verbleibende Anteil an Kosten, welcher durch die Erziehungsberechtigten zu tragen ist, richtet sich nach dem Umfang der Betreuung. Abhängig von der Höhe der laufenden Kosten sowie der Höhe der Fördergelder wird der Elternbeitrag jährlich neu berechnet und rechtzeitig bekanntgegeben.
Der Betreuungsumfang kann je nach individuellem Bedarf, zwischen 1-5 Schultagen gewählt werden.
Regelbetreuung
Die Betreuungskosten in den Betreuungszeiten (Mo. - Do. von Schulende bis 16:30 Uhr, Fr. bis 15 Uhr) und die Essenspauschale für jeden Kalendermonat, entnehmen sie der nachfolgenden Tabelle.
Erfolgt die Anmeldung nicht vor dem Schuljahresbeginn wird für dieses Schuljahr ein Zuschlag der Betreuungskosten von 20% erhoben.
Regelbetreuung (festgelegte Schultage je Woche) |
Betreuungskosten (pro Monat inkl. Grundpreis von 25€) |
Essenspauschale |
1 Tag |
50 € |
10 € |
2 Tage |
75 € |
20 € |
3 Tage |
100 € |
30 € |
4 Tage |
125 € |
40 € |
5 Tage |
125 € |
50 € |
1 Tag Notfallbetreuung |
12,50 € |
3,00 € |
1 Woche Notfallbetreuung |
54,00 € |
15,00 € |
² Für das zweite und weitere Geschwisterkind in der Betreuung.
Für Kinder mit anteiliger Kostenübernahme vom Wetteraukreis (Bescheinigung notwendig) beträgt der Eigenanteil am Mittagessen 1 € pro Mahlzeit.
Die Betreuungskosten decken Personal, Nebenkosten, Hausaufgabenbetreuung und Materialkosten. Nicht rechtzeitig um 16:30 Uhr (bez. Freitags um 15 Uhr) abgeholte Kinder werden für jede angefangene 15 Minuten mit 5 € nachberechnet.
In den Betreuungskosten ist außerdem eine Grundpreis enthalten. Dieser deckt Verwaltungs-, Büro- und Raumkosten.
Eine Änderung der Betreuungskosten aus wirtschaftlichen Gründen ist zum Beginn eines Schulhalbjahres möglich und wird den Erziehungsberechtigten eine Woche vor den Weihnachts- bzw. Sommerferien mitgeteilt. Eine Kostenerhöhung berechtigt zur Kündigung zum Termin der Anpassung.
Essens- und Getränkepauschale
Die Essens- und Getränkepauschale ist zusätzlich zu den Betreuungskosten monatlich im Voraus zu überweisen. Der Beitrag wird auch bei Abwesenheit des Kindes und bei Schließung der Betreuungsschule (z.B. Feiertage, Ferien, Schulausflüge) für jeweils 6 Kalendermonate pro Schulhalbjahr ohne Abschlag fällig. Die tatsächliche Abrechnung erfolgt halbjährlich, ein Guthaben überweisen wir zurück, offene Essenskosten sind binnen 2 Wochen zu überweisen.
Das Mittagessen wird von einem externen Anbieter geliefert. Eine Änderung der Kosten durch den Anbieter ist daher jederzeit möglich.
Eine Abmeldung von Mahlzeiten hat bis zum Vortag (über das Hausaufgabenheft oder bis um 13.30 Uhr auf das Betreuungshandy per SMS) zu erfolgen. Verspätete oder versäumte Abmeldungen werden berechnet.
Weitere Betreuungsmodelle und Kosten
Die Früh- sowie die Spätbetreuung muss spätestens 6 Wochen vor Schuljahres- oder Schulhalbjahresanfang gebucht werden.
Die Spätbetreuung kann nur in Kombination mit der Regelbetreuung genutzt werden. Die Vormittagsbetreuung ist nur ohne die Ausgabe vom Mittagessen möglich. Die Früh-, Spät- sowie die Vormittagsbetreuungskosten für jeden Kalendermonat (12 Monate) sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Frühbetreuung2 montags-freitags von 7:00-7:30 Uhr, vor der verlässlichen Schulzeit |
Spätbetreuung2* montags-donnerstags von 16:30-17:00 Uhr, freitags von 15:00-15:30 Uhr |
Vormittagsbetreuung nach Schulende bis Jahrgang 1/2 12:30 Uhr Jahrgang 3/4 13:15 Uhr |
Betreuungskosten pro Modell und Monat |
1 Tag | 1 Tag |
1 Tag |
15 € |
2 Tage |
2 Tage |
2 Tage |
20 € |
3 Tage |
3 Tage |
3 Tage |
25 € |
4/5 Tage |
4/5 Tage |
4/5 Tage |
30 € |
²Die Früh- und Spätbetreuung muss spätestens 6 Wochen vor Schuljahres- oder Schulhalbjahresanfang gebucht werden.
*Die Spätbetreuung kann nur in Kombination mit der Regelbetreuung gebucht werden.
Zahlung der Betreuunggskosten
Die Betreuungskosten sind monatlich im Voraus bis zum 5. des Monats auf das Konto der Betreuungsschule zu überweisen. Der Beitrag wird auch bei Abwesenheit des Kindes und bei Schließung der Betreuungsschule (z.B. Feiertage, Ferien, Schulausflüge) für jeweils 6 Kalendermonate pro Schulhalbjahr ohne Abschlag fällig.
Zahlungsrückstand
Sollten die Betreuungskosten bzw. die Essenspauschale nicht innerhalb von 4 Wochen nach Fälligkeit auf dem Konto eingehen, kann das Kind von der Betreuung ausgeschlossen werden. Dies entbindet nicht von der Zahlung der Betreuungskosten bis zum Halbjahresende. Rückständige Beträge werden im üblichen Mahn- bzw. Zwangsverfahren eingetrieben, die Kosten hierfür trägt der Schuldner.
Nicht zeitgerecht gezahlte Betreuungskosten bzw. Essenspauschale wird pro Fall mit 5 Euro Aufwandsentschädigung berechnet.
Vereinsbeitrag
Die Aufnahme in der Betreuungsschule setzt die Mitgliedschaft im Förderverein der Karoline-von-Günderrode-Schule e.V. voraus. Der Mitgliedsbeitrag ist nicht Bestandteil der aufgeführten Betreuungskosten, sondern ist zusätzlich zu entrichten. Der aktuell gültige Beitrag ist durch die Satzung des Fördervereins geregelt.
Inkrafttreten: Diese Gebührenordnung ist ab dem 01.08.2019 gültig.
Tags: Mittagessen, Gebühren, Essensgeld, Fördermittel