Unterstütze uns beim Einkauf über den Bildungsspender

Bildwechsler9.jpg

Schulanmeldung und Vorschuljahr

Wann Kinder schulpflichtig werden, ist durch § 58 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) geregelt. Danach sind alle Kinder zur Aufnahme in die Schule anzumelden, die bis zum 30. Juni des folgenden Jahres das 6. Lebensjahr vollenden. Bei der Anmeldung im März/April müssen die Eltern unter anderem den Geburtsschein mitbringen und ihr Kind vorstellen. An diesem Tag lernen die Kinder die Schulleiterin Frau Schmidt kennen und können sich die Schule von innen anschauen. Frau Schmidt versucht durch Spiele und Gespräch einen ersten Eindruck des Kindes zu gewinnen und die Eltern gegebenenfalls auf Schwierigkeiten hinzuweisen.

Kinder, die nach dem 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern bereits vorzeitig in die Schule aufgenommen werden. Die Entscheidung hierüber liegt bei der Schulleiterin oder dem Schulleiter.

Wird das Kind erst nach dem 31. Dezember sechs Jahre alt, kann eine zusätzliche schulpsychologische Untersuchung bei der Entscheidung ausschlaggebend sein.

Das Vorschuljahr

Sommerferien – Herbstferien:
Besuche von Frau Schmidt im Kindergarten

Herbstferien – Anfang Februar:
Aktivitäten mit Frau Schmidt im Kindergarten

Anfang Februar – Sommerferien:
Wöchentlicher Besuch der Vorschüler in der Schule zu einer Pause und einer „Unterrichtsstunde“

November:
Elternabend im Kindergarten zur Information des „Vorschulprogramms“

Juni/Juli:
Elternabend zur Einschulung der Vorschüler

August/September:
Einschulung am 1.Dienstag nach den Sommerferien

Tags: Schulanmeldung, Vorschule

Drucken E-Mail