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Zeichen für die Hausaufgaben

Wir verwenden in der Schule ein System, nach welchem die Hausaufgaben aufgeschrieben werden. Dieses dient dazu, die Aufgaben schnell und verständlich aufschreiben zu können, denn die Kinder machen dies vom ersten Schultag an selbständig. Die Farben kennzeichnen das Unterrichtsfach, die Form die Art der Aufgabe.

Das System ist folgendermaßen aufgebaut:

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Der Einschulungstag

Der erste Schultag für die neuen Erstklässler wird festlich begangen. Dienstags nach den Sommerferien findet ein Einschulungsgottesdienst statt. Die Pfarrer der Höchster Kirchengemeinden gestalten den Einschulungsgottesdienst zu Beginn des neuen Schuljahres gemeinsam.

Im Anschluss daran werden die neuen Erstklässler im Rahmen einer Einschulungsfeier von ihren Mitschülern „Willkommen“ geheißen. Dabei nehmen alle an der Aufführung, die zum Teil während der Schulfahrt vorbereitet wird, aktiv teil.

Neben der Schultüte erhalten die Kinder in Höchst zusätzlich zur Einschulung eine in etwa  40x60cm große Brezel von ihren Eltern, die von diesen passend zum Kind dekoriert wird. Das ist eine Tradition in Hessen und in dieser Form schon seit vielen Jahrzehnten Brauch. Die Schulbrezel kommt auf das Einschulungsfoto und soll nach dem Schulende gemeinsam mit den Eltern, der Familie und Freunden gegessen werden. Diese Brezeln können z.B. in der Bäckerei Laschütza bestellt werden.  Üblicherweise werden Stücke der Brezel auch an Freunde und Verwandte verteilt, wofür die Schulanfänger eine kleine Geldspende erhalten.
 
Nach der Einschulungsfeier gehen die Kinder mit ihren Klassenkameraden und ihrer Klassenlehrerin in die Schule. Hier haben die Kinder ihre erste richtige Unterrichtsstunde. Während dieser Zeit werden die Eltern vom Förderverein mit Kleinigkeiten bewirtet.

Gegen 12.00 Uhr nehmen die Eltern ihre Kinder wieder in Empfang. Hier besteht nun die Möglichkeit Fotos zu machen. Ein Fotograf für die klassischen Einschulungsfotos wird nicht von der Schule organisiert, sondern sollte durch die Eltern der Erstklässler selbst organisiert werden. Ortsansässige Fotografin ist bspw. Sandra Stein www.sandra-stein-fotografie.de, welche hierin bereits Erfahrung hat. Sie können natürlich aber auch selbst Fotos machen oder einen beliebigen Fotografen bestellen.

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Schulpflicht trotz Krankheit

Der Schulbesuch ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe. Ein Verstoß gegen die Schulpflicht kann mit Bußgeld geahndet werden. Der regelmäßige Schulbesuch ist auch aus erzieherischen Gesichtspunkten äußerst wichtig und hat Auswirkungen auf das spätere Leben ihres Kindes.

Krankheiten und Beurlaubungen

Am Tag der Erkrankung entschuldigen Sie Ihr Kind bitte telefonisch. Sollte Ihr Kind unentschuldigt fehlen, sind die Lehrerinnen und die Schulleitung verpflichtet, herauszufinden wo sich das Kind aufhält. Sollte dies nicht möglich sein, muss laut Erlass die Polizei informiert werden.

Nach drei Tagen Krankheit geben Sie bitte Ihrem Kind oder einem anderen Schüler eine schriftliche Entschuldigung im Hausaufgabenheft oder in einem formlosen Brief mit. Sollte Ihr Kind über einen längeren Zeitraum erkranken, können Sie aufgefordert werden, ein Attest abzugeben.

Beurlaubungen müssen vor dem Beurlaubungszeitraum schriftlich und unter Angabe des Grundes beantragt werden. Bei Beurlaubung bis drei Tage ist der Antrag an die Klassenlehrerin zu stellen. Ab drei Tagen oder wenn der Beurlaubungszeitraum unmittelbar zu Beginn oder Ende des Schuljahres ist, ist der Antrag bei der Schulleitung zu stellen.

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Schulanmeldung und Vorschuljahr

Wann Kinder schulpflichtig werden, ist durch § 58 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) geregelt. Danach sind alle Kinder zur Aufnahme in die Schule anzumelden, die bis zum 30. Juni des folgenden Jahres das 6. Lebensjahr vollenden. Bei der Anmeldung im März/April müssen die Eltern unter anderem den Geburtsschein mitbringen und ihr Kind vorstellen. An diesem Tag lernen die Kinder die Schulleiterin Frau Schmidt kennen und können sich die Schule von innen anschauen. Frau Schmidt versucht durch Spiele und Gespräch einen ersten Eindruck des Kindes zu gewinnen und die Eltern gegebenenfalls auf Schwierigkeiten hinzuweisen.

Kinder, die nach dem 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern bereits vorzeitig in die Schule aufgenommen werden. Die Entscheidung hierüber liegt bei der Schulleiterin oder dem Schulleiter.

Wird das Kind erst nach dem 31. Dezember sechs Jahre alt, kann eine zusätzliche schulpsychologische Untersuchung bei der Entscheidung ausschlaggebend sein.

Das Vorschuljahr

Sommerferien – Herbstferien:
Besuche von Frau Schmidt im Kindergarten

Herbstferien – Anfang Februar:
Aktivitäten mit Frau Schmidt im Kindergarten

Anfang Februar – Sommerferien:
Wöchentlicher Besuch der Vorschüler in der Schule zu einer Pause und einer „Unterrichtsstunde“

November:
Elternabend im Kindergarten zur Information des „Vorschulprogramms“

Juni/Juli:
Elternabend zur Einschulung der Vorschüler

August/September:
Einschulung am 1.Dienstag nach den Sommerferien

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